Drohnenbilder Lechrain Fotografie für hochwertige Landschafts- und Luftbilder Hochwertige Bilder und Videos aus der Vogelperspektive
Über Drohnenbilder Lechrain Ich möchte mich hier kurz vorstellen: Mein Name ist Stork Robert, komme aus Stadl, Gem. Vilgertshofen, eine Gemeinde im Großraumgebiet Lechrain, so bin ich auch auf diesen Namen gekommen Kontaktdaten finden sie hier >>>
Fotografie Schon von Kindheit aus bin ich leidenschaftlicher Fotograf, sowohl für privat und auch gewerblich für meine 2. Leidenschaft der Veran- staltungstechnik, somit sammelte ich schon viel Erfahrung mit Bild und Video und deren Bearbeitun- gen
Technik Zum Einsatz kommt bei mir aktuell die DJI MAVIC 2 Pro - trotz kompakter Abmessungen eine unglaublich leistungsstarke und technisch fortschritliche Drohne, sehr flugstabil und eine sehr gute Hasselblad mit 1“Sensor für hochqualitative Bilder und Videos in 4k
Genehmigungen Grundsätzlich ist für das Fliegen mit Drohnen immer eine entsprechende Haftpflichtversicherung nötig, für Gewerbetreibende ebenfalls eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung, selbstverständlich ist beides vorhanden
Sicherheit Auch wenn alle Genehmigungen vorhanden sind, kann nicht überall und jederzeit geflogen werden. Dank genialer Software in der Steuerung und auch als Smartphone-App werden No-Flight- Zones und Warnungen ausgegeben
Nachbearbeitung Die eingesetzte 1“Hasselblad liefert hochwertige Bilder und Videos, Bilder werden in RAW aufgenommen und Videos in 4k. Trotzdem muss das Bild und Video- Material nachbearbeitet werden um den bestmöglichen Look und Farbdarstellung zu gewährleisten

Ãœber mich

Grundvorraussetzungen:

Es gibt auch gewisse Verbote: hier darf nicht geflogen werden:

• das Fliegen außerhalb der Sichtweite • Fliegen über Wohngrundstücken • Fliegen über Naturschutzgebieten • Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen • Fliegen in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitet • Das Fliegen bei Nacht (nur möglich mit Ausnahmegenehmigung) Mindestens 150 Meter Sicherheitsabstand muß eingehalten werden zu: • Menschenansammlungen Krankenhäuser Industrieanlagen • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen • Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben • militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen • Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs • militärischen Anlagen und Organisationen • Anlagen der Energieerzeugung und – verteilung
Technik Fluggerät: •	907g Abfluggewicht •	Betriebsdauer pro Akku ca. 28min •	Positionslichter an allen 4 Armen •	Abstandssensoren vorne unten oben links rechts •	Landelicht unten •	72 km/h im Sportmodus •	4 Hochleistungs-Brushless-Motoren mit LOW-Noise-Propeller •	stabile Fluglage mit GPS und Vision Positioning System
Technik Controller/Fernsteuerung: • ultraheller Monitor - lesbar auch unter starker Sonneneinstrahlung • Betriebsdauer voll aufgeladen ca. 2 Std. • Signalübertragungssystem OcuSync 2.0 für eine Reichweite in Full-Hd bis zu 8 Kilometer • automatischer Wechsel zwischen 2,4GHz-F und 5.8GHz • 2 Steuerknüppel für Flugbewegungen • 2 Einstellräder und Tasten für Kamera/Gimbalfunktionen • sämtliche Warnungen + Start-Landemodis im Display • Flugmodi (Stativ/GPS/Sport) über Schalter wählbar • Sonderfunktionen der Drohne wählbar: • Umkreisen • ActiveTrack, • FollowMe, • Waypoints, • Panorama-Aufnahmen, • Point of Interest oder • TapFly
Technik Kamera: • 1“ Hasselblad-Kamera mit 20 Megapixel • jpeg und Adobe DNG als Bildformat • Bitrate 100 Mbps und H.265-Codec • 4K-Aufnahmen bei 30 Bildern pro Sekunde • 2,7K-Aufnahmen bei 60 Bildern pro Sekunde • 1080p-Aufnahmen bei 120 Bildern pro Sekunde • variable Blende von f2.8 bis f.11 • HDR-Videos – speziell im 10-bit HLG Standard

Leistungsspektrum:

• Landschaftsluftbilder • Luftbilder von Gebäuden • Panoramabilder • HDR-Bilder (High Dynamic Range) >> unterschiedlich belichtete Bilder werden zu einem korrekt belichtetem Bild zusammengesetzt und erzeugt reale Farbgebung und Kontraste gegenüber in einem einzelnen Bild nicht erreichbarer Möglichkeit mehr >>> • Bilder aus ungewöhnlichen Perspektiven, die sonst nicht machbar wären • Dateiformat jpeg für sofortige Verwendung • Dateiformat DNG RAW für hochwertige Nachbearbeitung • Nachbearbeitung in Lightroom zur Anpassung der Belichtung / Schattenaufhellung / Farben / Kontrast im gesamten Bild oder nur in Teilbereichen mehr >>> • Nachbearbeitung in Photoshop zum Entfernen von unerwünschten Objekten
• Videos durch Umkreisen eines Objektes /POI • Videos von bewegten Objekten durch Auto-Verfolgung • Panoramavideos • Hyperlaps-Aufnahmen mit variabler Geschwindigkeit • Video-Nachbearbeitung von erweiterter Bildstabilisierung / Kontrast- / Farbanpassung oder optimieren des Bildausschnittes • Foto aus Video - aus Videos können einzelne Fotos exportiert werden • Exportieren der Videos in verschiedenen Formaten oder erzeugen einer DVD oder Blue-Ray • Videoschnitt, zusammenstellen einzelner Videosequenzen + hinterlegen mit optionaler Musik
• Zu beachten ist jedoch dass alle Regeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind - lesen Sie hierzu den Abschnitt unter Sicherheit >>> • Vor jedem Auftrag wird geprüft ob der Auftrag durchgeführt werden kann/darf oder ob evtl. Verbotszonen vorhanden sind oder zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind
Preise Luftaufnahmen:
• Komplettpreis für 12 Bilder aus 3 verschiedenen Höhen oder Perspektiven inkl. Nachbearbeitung
95,00€
• Komplettpreis für 3 HDR-Aufnahmen (15 Bilder) >> 5 unterschiedlich belichtete Einzelaufnahmen werden zu einem HDR zusammengefügt - 3 fertige HDR-Bilder inklusive Zusammensetzen und Ausarbeitung
125,00€
• Komplettpreis für 3 Panorama-Bilder - jeweils 21Einzelbilder werden zu einem Panorama mit bis ca. 150Megapixel großen Panoramen - Zusammensetzen und Ausarbeitung am PC - Format wählbar
140,00€
• Zusätzliche Option: Störende Objekte aus Bilder entfernen mit Photoshop (Strommasten etc)
nach Absprache
• Hyperlaps (Zeitraffer-) Aufnahmen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und Flugmanöver, Bitte beachten: Flugzeit wesentlich länger als fertiges Video, Ausarbeitung und erweiterte Bildstabilisierung am PC
150,00€ - 250,00€
• Videos in 4k oder Full-HD - kann mit Gema-freie Musik je nach Thema hinterlegt werden, bitte beachten: für ein fertiges Video müssen mehrere Sequenzen aufgenommen werden. Schnitt, Farbgebung, Kontrast werden am PC ausgearbeitet. Für ein Video mit 1Min Dauer werden je nach Thema mindestens 10 Min Videomaterial benötigt.
ab 250,-€
• Fahrtkosten für jeden gefahrenen Kilometer
0,30,-€
Für alle Einsätze von Luftaufnahmen wird vorher die Gegend erkundet und abgeklärt ob Verbotszonen oder andere störende Hindernisse vorhanden sind, ebenso ist grundsätzlich das Wetter entscheidend, bei zu viel Wind oder auftretenden Regen muss abgebrochen werden, für den Kunden entstehen bei Nichtdurchführung wegen Wetter keine Kosten, sofern der Auftrag noch nicht begonnen wurde, ansonsten muss eine geringe Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Auch ohne Fluggerät können hervorragende Bilder gemacht werden, als jahrelanger leidenschaftlicher Hobbyfotograf kann ich auch gerne Partybilder, HDR‘s, Panoramen und Videos konventionell mit einer hochwertigen Spiegelreflex-Kamera oder 4k Filmkamera für Sie erstellen. Spiegelreflex und Filmkamera können auch an einer optionalen Schwenkvorrichtung befestigt werden und die Bewegung über Joystick ferngesteuert werden, sehen Sie hierzu den Artikel in: RS Sound & Light Veranstaltungstechnik Für Aufnahmen mit Spiegelreflex oder Videokamera ohne Fluggerät kontaktieren Sie mich und lassen Sie sich über Ihr Vorhaben ein Angebot erstellen.
Ausnahmen zu mehreren dieser Regeln gibt es gesonderte Ausnahmen und Bedingungen. Zum Beispiel: • auf ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die maximale Flughöhe von 120 Metern überschritten werden • über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn der Eigentümer des Grundstückes seine Erlaubnis erteilt hat • über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn die Startmasse der Drohne unter 250 Gramm bleibt und die Drohne keine Kamera besitzt und keine optischen, akustischen und Funk-Signale empfangen und aufzeichnen kann. • außerhalb der Sichtweite darf geflogen werden mit einer FPV-Brille, wenn die Drohne unter 250 Gramm bleibt, die Flughöhe von 50 Metern nicht überschritten wird und die Drohne in Sichtweite mind. einer weiteren Person fliegt, die den Steuerer vor Gefahren warnen kann. • Außerdem können zusätzlich Ausnahmegenehmigungen von der Luftfahrtbehörde beantragt werden. • (alle Angaben ohne Gewähr)
Diese Info‘s sind allgemeine Informationen nach der neuesten Drohnenverordnung und sind ausführlich nachzulesen unter www.drohnen.de selbstverständlich ist meine Drohne versichert, ordnungsgemäß mit einer Plakette versehen und für den gewerblichen Betrieb ist auch eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung vom Luftamt Süd vorhanden.

Kennzeichnungspflicht:

Jede Drohne ab einem Startgewicht über 250 Gramm unterliegt der Kennzeichnungspflicht und muß mit der kompletten Adresse des Halters / Eigentümers gekennzeichnet sein. Das betrifft also alle gängigen Modelle wie die von mir verwendete Dji Mavic Pro. Zusätzlich muß das Drohnen- Kennzeichen / die Drohnen Plakette lesbar angebracht sein und feuerfest sein! Das schließt also herkömmliche Aufkleber aus. Eine Registrierung der Drohne ist nicht erforderlich. Die neue Drohnen-Verordnung empfiehlt eine Aluminium-Plakette

Versicherung:

Prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Was viele nicht wissen: die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht ab! Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Aktuelle Regelung ab 01.01.2021: Es gibt ab sofort 3 grundlegende Kategrien: • Die offene Kategorie (OPEN) • Die spezielle Kategorie (SPECIFIC) • Die zulassungspflichtige Kategorie (CERTIFIED)
Aktuell wird bei mir in der offenen Kategorie geflogen, hier gilt, wenn das Fluggerät: • weniger als 25 kg wiegt, • nicht über Menschenansammlungen betrieben wird; eine Menschenansammlung ist dabei definiert als eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen, • eine Flughöhe von 120 m über dem Boden (AGL – „Above Ground Level“) nicht überschreitet, • nur in direkter Sichtverbindung betrieben wird – der so genannten Visual Line of Sight (VLOS) und • kein Gefahrgut oder Menschen transportiert.
Der Betrieb von UAS in der OFFENEN Kategorie erfordert üblicherweise keine vorherige Erklärung (Deklaration) und auch keine vorherige Genehmigung oder Zertifizierung. Ein Flug in der OFFENEN Kategorie darf durchgeführt werden, wenn: • das UAS den technischen Anforderungen entspricht, • der Fernpilot / die Fernpilotin die Betriebsregeln erfüllt, • der Fernpilot / die Fernpilotin adäquat qualifiziert ist und • der Betreiber / die Betreiberin registriert ist (sofern notwendig). In Abhängigkeit von dem Bereich, über dem der Flug stattfinden soll, fällt der Betrieb zudem in eine der Unterkategorien: A1, A2 oder A3 Da die Mavic 2 pro über 900g wiegt, kann nicht in der A1 geflogen werden, also nur in A2 oder A3. für die Klasse A3 ist der neue EU-Kompetenznachweis erfordelich, dieses ist eine theoretisch Prüfung, die online absolviert werden kann und am 09.01.2021 von mir erfolgreich abgelegt worden ist. Für das Fliegen in der Klasse A2 muss noch der EU-Fernpilotenzeugnis abgelegt werden, ist eine erweiterte Prüfung die ebenfalls online und an den anerkannten Stellen abgelegt werden kann.
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